Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung ist gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung von Schadnagern in der öffentlichen Kanalisation verpflichtet. Die Stadtentwässerung hat die Rattenbekämpfung bereits 2019 im Zuge der Überarbeitung EU-Biozidverordnung von einer „einfachen“ freien Giftköderauslegung im Abwassernetz auf ein giftarmes, intelligentes und dadurch umweltschonendes Bekämpfungssystem umgestellt.
Dabei werden im gesamten Stadtgebiet zwei verschiedene Systeme eingesetzt, um…
Bei Fragen zur Lage der städtischen Entwässerungsanlagen richten Sie eine E-Mail mit folgenden Informationen an stadtentwaesserung@homburg.de:
Örtlichkeit (z.B. Lageplan, Flurstücknummer, Straße und Hausnummer)
Grund der Anfrage (z.B. Planung Neubau, Sanierung Grundstücksentwässerung)
Zuständigkeit (z.B Anfrage als Grundstückseigentümer oder durch Grundstückseigentümer beauftragter Planer)
Sonstige (ggf. bereits vorliegende Entwürfe/Skizzen der Entwässerungsanlage, Untersuchungsberichte)
Bitte beachten Sie, dass uns…
Durch starke Regenfälle kann ein Rückstauereignis in der öffentlichen Kanalisation entstehen. Jeder Eigentümer ist dazu verpflichtet, sein Eigentum mit geeigneten Maßnahmen selbst abzusichern. Auch Versicherungen fordern einen entsprechenden Selbstschutz. Die unterschiedlichen Anforderungen an den Selbstschutz ergeben sich aus Faktoren, wie z.B. der Nutzung der zu sichernden Bereiche (z.B. Wohnraum im Keller, oder lediglich Lagerfläche) und…