Die Kreisstadt Homburg erhebt für die Benutzung der städtischen Abwasseranlagen Benutzungsgebühren in Form von Abwassergebühren.
Durch die gesplittete Abwassergebühr setzt sich die Abwassergebühr aus der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr zusammen:
Schmutzwassergebühren
Die Schmutzwassergebühren fallen grundstückbezogen überall dort an, wo Schmutzwasser direkt oder indirekt der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird. Berechnet werden diese im Normalfall nach der verbrauchten Frischwassermenge, welche die Stadtwerke Homburg über Ihren Wasserzähler ermittelt. Mit der Jahresabrechnung der Stadtwerke Homburg GmbH wird die Schmutzwassergebühr festgesetzt. Diese Abrechnung stellt gleichzeitig den Gebührenbescheid der Stadtentwässerung Homburg dar.
Nachweislich nicht in öffentliche Kanalisation eingeleitetes Schmutzwasser, kann auf Antrag zurückerstattet werden. Die Nachweispflicht liegt hier beim Antragsteller, die Frist zur Einreichung von entsprechenden Anträge ist der 31.03. des Folgejahres.
Bei einmaligen Vorgängen (z. B. Rohrbrüche) ist eine Erstattung über den normalen Haus-Wasserzähler möglich. Bei wiederkehrenden Vorgängen muss der Nachweis über besondere Wasserzähler (z. B. Standrohr) erbracht werden. Ferner besteht auch die Möglichkeit einen Gartenwasserzähler zu installieren, bei dem die Schmutzwassergebühr gänzlich entfällt.
Die aktuelle Schmutzwassergebühr beträgt: 3,35 €/m³ Frischwasserbezug
Niederschlagswassergebühren
Die Niederschlagswassergebühr wird für die Einleitung von Regenwasser in die öffentliche Kanalisation erhoben, die Berechnung erfolgt pro m² versiegelte Fläche. Die gebührenrelevante Fläche berechnet sich je nach Art der Versiegelung und deren sogenannten Versickerungsgrad.
Gebührenrelevant sind hierbei nur Flächen, die in die öffentliche Kanalisation entwässern oder eingeleitet werden. Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück, Teilentsiegelungen oder die Nutzung von Zisternen können ggfs. zu einer Ermäßigung der Niederschlagswassergebühren führen.
Die aktuelle Niederschlagswassergebühr beträgt: 0,69 €/m² versiegelter Fläche
Bei weiteren Rückfragen können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter Frau Weis (06841 / 101–610) oder Herrn Orschekowski (06841 / 101–612) wenden.