Die Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg versendet aktuell die Gebührenbescheide für das Niederschlagswasser.
Die Niederschlagswassergebühr wurde bisher zusammen mit der Grundsteuer veranlagt. Dies kann in den vergangen Bescheiden bis 2024 eingesehen werden.
Die Veranlagung der Niederschlagswassergebühr wurde jetzt auch buchhalterisch von der Stadtentwässerung übernommen, um Fragen sowie die Bürgerberatung diesbezüglich aus einer Hand bearbeiten zu können.
So können den Bürgern eine direkt Rückmeldungen und Beratung bei Fragen technischer und buchhalterischer Art ohne Umwege gegeben werden.
Sofern Bürger bei der Stadt ein SEPA Lastschriftmandat hinterlegt haben, wird die Einzugsermächtigung im ersten Satz des Bescheids erwähnt.
Andernfalls wird auf dem Bescheid um die Überweisung mit dem jeweiligen Verwendungszweck und der IBAN der Kreisstadt Homburg gebeten.

Anbei finden Sie ein Muster des versendeten Bescheids.