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Die Stadt­ent­wäs­se­rung der Kreis­stadt Hom­burg ver­sen­det aktu­ell die Gebüh­ren­be­schei­de für das Nie­der­schlags­was­ser 2026.

Die Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr wur­de bis 2024 zusam­men mit der Grund­steu­er ver­an­lagt. 2025 erfolg­te zum ers­ten Mal die Erhe­bung der Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr durch den Eigen­be­trieb Stadt­ent­wäs­se­rung Hom­burg.
Die Ver­an­la­gung der Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr wur­de 2025 auch buch­hal­te­risch von der Stadt­ent­wäs­se­rung über­nom­men, um Fra­gen sowie die Bür­ger­be­ra­tung dies­be­züg­lich aus einer Hand bear­bei­ten zu können.

So kön­nen den Bür­gern eine direkt Rück­mel­dun­gen und Bera­tung bei Fra­gen tech­ni­scher und buch­hal­te­ri­scher Art ohne Umwe­ge gege­ben werden.

Sofern Bür­ger bei der Stadt ein SEPA Last­schrift­man­dat hin­ter­legt haben, wird die Ein­zugs­er­mäch­ti­gung im ers­ten Satz des Bescheids erwähnt.
Andern­falls wird auf dem Bescheid um die Über­wei­sung mit dem jewei­li­gen Ver­wen­dungs­zweck und der IBAN der Kreis­stadt Hom­burg gebeten.