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Wie schüt­ze ich mein Eigen­tum?
Zustands- und Funk­ti­ons­prü­fung von erd­ver­leg­ten Leitungen

Eine Haupt­auf­ga­be der Stadt­ent­wäs­se­rung Hom­burg ist die Erhal­tung des Zustands und der Funk­ti­ons­fä­hig­keit der öffent­li­chen Abwas­ser­an­la­ge. Der Erhalt der pri­va­ten Abwas­ser­an­la­ge auf ihrem eige­nen Grund­stück ist für eine zuver­läs­si­ge Abwas­ser­ent­sor­gung jedoch min­des­tens genau­so wichtig.

Schä­den an der pri­va­ten Abwas­ser­an­la­ge kön­nen den Abfluss des Abwas­sers behin­dern und Ver­stop­fun­gen ver­ur­sa­chen. Schlimms­ten­falls kön­nen Set­zun­gen ent­ste­hen und bis zum Ein­sturz füh­ren. Bei Unter­spü­lun­gen unter der Boden­plat­te kann dies auch Aus­wir­kun­gen auf die Bau­sub­stanz haben.

Geeig­ne­te Fach­fir­men kön­nen mit ein­fa­chen Ver­fah­ren den Zustand ihrer Abwas­ser­an­la­ge auf­neh­men und bewer­ten. Heut­zu­ta­ge kön­nen vie­le Schä­den mini­mal­in­va­siv saniert wer­den.
Ach­ten Sie dar­auf, dass die Inspek­ti­on und Zustands- und Funk­ti­ons­prü­fung nur von einem Sach­kun­di­gen durch­ge­führt wird. Bei Rück­fra­gen zum Nach­weis der Sach­kun­de wen­den Sie sich ger­ne an uns.

Sobald Arbei­ten an den erd­ver­leg­ten Lei­tun­gen eines Gebäu­des durch­ge­führt wer­den sol­len, ist ein ent­spre­chen­der Ent­wäs­se­rungs­an­trag zu stel­len. Seit Dezem­ber 2022 wird das Ver­fah­ren aus­schließ­lich online durch­ge­führt. Die Antrags­stel­ler wer­den durch die ver­schie­de­nen Schrit­te des Antrags durchgeführt/geleitet.

Dicht­heits­prü­fung

Nach § 60 Abs. 1 WHG besteht grund­sätz­lich für Jeder­mann die Ver­pflich­tung, sei­ne Abwas­ser­an­la­gen nach den all­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Tech­nik zu errich­ten, zu betrei­ben und zu unterhalten.

Bei dem Neu­bau von Anla­gen gel­ten als all­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Tech­nik u.a. die DIN 1986–30 i.V.m. der DIN 1610. Deren Anwen­dung ist in unse­rer Abwas­ser­sat­zung fest­ge­schrie­ben. Die Anla­gen müs­sen nach den dort vor­ge­ge­be­nen Anfor­de­run­gen dicht sein und dem­entspre­chend über­prüft werden.

Die Prü­fun­gen wer­den von der SeH beglei­tet und abge­nom­men. Dies dient einer­seits dem Schutz der Umwelt durch die Ver­mei­dung von Ex- und Infil­tra­ti­on, aber ande­rer­seits eben­so dem Schutz der Bau­her­ren vor aku­ten Schä­den, Nach­fol­ge­schä­den und dem Nach­weis für ihre Versicherung.

Geld spa­ren durch Regen­was­ser­nut­zung
Umgang mit Regenwasser

Die Anzahl der Stark­re­gen- und Extrem­wet­ter­er­eig­nis­se nimmt nach­weis­lich ste­tig zu. Um Schä­den mög­lichst ver­mei­den oder ggf. mini­mie­ren zu kön­nen, muss sich ein Jeder an die neu­en Gege­ben­hei­ten anpassen.

Dafür ist es wich­tig, dem Regen­was­ser den Raum zurück­zu­ge­ben, den wir Men­schen ihm mit soge­nann­ten ver­sie­gel­ten Flä­chen weg­ge­nom­men haben. Durch bau­li­chen Anla­gen, wie etwa Häu­ser, Ter­ras­sen und Gara­gen­ein­fahr­ten wird Boden ver­sie­gelt und Nie­der­schlags­was­ser kann so nicht mehr der natür­li­chen Ver­si­cke­rung zuge­führt wer­den. In Regen­fäl­len wird das Was­ser in die öffent­li­che Kana­li­sa­ti­on abge­lei­tet und eigent­lich sau­be­res Was­ser der Klär­an­la­ge zugeführt.

Mit ein­fa­chen Maß­nah­men kön­nen Flä­chen der Ver­si­cke­rung wie­der zugäng­lich gemacht wer­den. Aktu­ell bie­ten wir hier­für auch För­der­pro­gram­me an. Dies bringt auch Vor­tei­le für den Bür­ger mit sich – neben der Mög­lich­keit, das Regen­was­ser für die Gar­ten- oder Brauch­was­ser­nut­zung nutz­bar zu machen, kön­nen auch Nie­der­schlag­was­ser­ge­büh­ren ein­ge­spart wer­den. Jeder m², der von dem öffent­li­chen Abwas­ser­netz abge­hängt wird, ent­fällt dabei der Niederschlagswassergebührenberechnung.

Sicher­heit vor Über­flu­tung
Rück­stau­si­che­rung und Überflutungsschutz

Die Anzahl der Stark­re­gen- und Extrem­wet­ter­er­eig­nis­se nimmt nach­weis­lich ste­tig zu. Um Schä­den mög­lichst ver­mei­den oder ggf. mini­mie­ren zu kön­nen, muss sich ein Jeder an die neu­en Gege­ben­hei­ten anpas­sen und sich selbst und sein Eigen­tum schützen.

 Mit ein­fa­chen tech­ni­schen Mit­teln kön­nen Sie ver­hin­dern, dass Was­ser – auch bei einem Stark­re­gen­er­eig­nis mit Rück­stau im Kanal – in Ihr Haus ein­dringt. Dabei gibt es ver­schie­de­ne Ver­fah­ren, die sich unter ande­rem an der Nut­zung oder des Auf­baus ihrer Räu­me ori­en­tie­ren. Wich­tig ist, dass alle mög­li­chen Ein­lauf­stel­len gesi­chert wer­den. Dies sind neben dem Kanal auch Kel­ler­ein­gän­ge, Luft­schäch­te oder Gara­gen. Der Auf­wand und die Inves­ti­ti­ons­kos­ten sind ver­hält­nis­mä­ßig gering gegen­über dem enor­men Nut­zen, den eine Rück­stau­si­che­rung im Ernst­fall bietet.

Neu­bau Hausanschluss

Falls der Neu­bau eines Haus­an­schlus­ses not­wen­dig wird, muss dies zunächst der SeH ange­zeigt bzw. bean­tragt wer­den. Im Zuge des Ver­fah­rens neh­men unse­re Mit­ar­bei­ter mit Ihnen Kon­takt auf und erstel­len eine ers­te Kos­ten­schät­zung. Im nächs­ten Schritt ergeht an den Eigen­tü­mer ein ent­spre­chen­der Bescheid zur Zah­lung der geschätz­ten Kos­ten. Sobald der Zah­lungs­ein­gang ver­zeich­net wur­de, wird der Haus­an­schluss von der SeH gebaut.

Der Haus­an­schluss wird nach den tat­säch­li­chen Kos­ten abge­rech­net. Dies bedeu­tet, dass ent­spre­chend der Bau­kos­ten ent­we­der eine Rück­erstat­tung oder Nach­zah­lung erfolgt.

Bei wei­te­ren Rück­fra­gen kön­nen Sie sich ger­ne an unse­re Mit­ar­bei­te­rin Frau Buß (06841 / 101–609) wenden.