Wie schütze ich mein Eigentum?
Zustands- und Funktionsprüfung von erdverlegten Leitungen
Eine Hauptaufgabe der Stadtentwässerung Homburg ist die Erhaltung des Zustands und der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Abwasseranlage. Der Erhalt der privaten Abwasseranlage auf ihrem eigenen Grundstück ist für eine zuverlässige Abwasserentsorgung jedoch mindestens genauso wichtig.
Schäden an der privaten Abwasseranlage können den Abfluss des Abwassers behindern und Verstopfungen verursachen. Schlimmstenfalls können Setzungen entstehen und bis zum Einsturz führen. Bei Unterspülungen unter der Bodenplatte kann dies auch Auswirkungen auf die Bausubstanz haben.
Geeignete Fachfirmen können mit einfachen Verfahren den Zustand ihrer Abwasseranlage aufnehmen und bewerten. Heutzutage können viele Schäden minimalinvasiv saniert werden.
Achten Sie darauf, dass die Inspektion und Zustands- und Funktionsprüfung nur von einem Sachkundigen durchgeführt wird. Bei Rückfragen zum Nachweis der Sachkunde wenden Sie sich gerne an uns.
Sobald Arbeiten an den erdverlegten Leitungen eines Gebäudes durchgeführt werden sollen, ist ein entsprechender Entwässerungsantrag zu stellen. Seit Dezember 2022 wird das Verfahren ausschließlich online durchgeführt. Die Antragssteller werden durch die verschiedenen Schritte des Antrags durchgeführt/geleitet.
Dichtheitsprüfung
Nach § 60 Abs. 1 WHG besteht grundsätzlich für Jedermann die Verpflichtung, seine Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten.
Bei dem Neubau von Anlagen gelten als allgemein anerkannten Regeln der Technik u.a. die DIN 1986–30 i.V.m. der DIN 1610. Deren Anwendung ist in unserer Abwassersatzung festgeschrieben. Die Anlagen müssen nach den dort vorgegebenen Anforderungen dicht sein und dementsprechend überprüft werden.
Die Prüfungen werden von der SeH begleitet und abgenommen. Dies dient einerseits dem Schutz der Umwelt durch die Vermeidung von Ex- und Infiltration, aber andererseits ebenso dem Schutz der Bauherren vor akuten Schäden, Nachfolgeschäden und dem Nachweis für ihre Versicherung.
Geld sparen durch Regenwassernutzung
Umgang mit Regenwasser
Die Anzahl der Starkregen- und Extremwetterereignisse nimmt nachweislich stetig zu. Um Schäden möglichst vermeiden oder ggf. minimieren zu können, muss sich ein Jeder an die neuen Gegebenheiten anpassen.
Dafür ist es wichtig, dem Regenwasser den Raum zurückzugeben, den wir Menschen ihm mit sogenannten versiegelten Flächen weggenommen haben. Durch baulichen Anlagen, wie etwa Häuser, Terrassen und Garageneinfahrten wird Boden versiegelt und Niederschlagswasser kann so nicht mehr der natürlichen Versickerung zugeführt werden. In Regenfällen wird das Wasser in die öffentliche Kanalisation abgeleitet und eigentlich sauberes Wasser der Kläranlage zugeführt.
Mit einfachen Maßnahmen können Flächen der Versickerung wieder zugänglich gemacht werden. Aktuell bieten wir hierfür auch Förderprogramme an. Dies bringt auch Vorteile für den Bürger mit sich – neben der Möglichkeit, das Regenwasser für die Garten- oder Brauchwassernutzung nutzbar zu machen, können auch Niederschlagwassergebühren eingespart werden. Jeder m², der von dem öffentlichen Abwassernetz abgehängt wird, entfällt dabei der Niederschlagswassergebührenberechnung.
Sicherheit vor Überflutung
Rückstausicherung und Überflutungsschutz
Die Anzahl der Starkregen- und Extremwetterereignisse nimmt nachweislich stetig zu. Um Schäden möglichst vermeiden oder ggf. minimieren zu können, muss sich ein Jeder an die neuen Gegebenheiten anpassen und sich selbst und sein Eigentum schützen.
Mit einfachen technischen Mitteln können Sie verhindern, dass Wasser – auch bei einem Starkregenereignis mit Rückstau im Kanal – in Ihr Haus eindringt. Dabei gibt es verschiedene Verfahren, die sich unter anderem an der Nutzung oder des Aufbaus ihrer Räume orientieren. Wichtig ist, dass alle möglichen Einlaufstellen gesichert werden. Dies sind neben dem Kanal auch Kellereingänge, Luftschächte oder Garagen. Der Aufwand und die Investitionskosten sind verhältnismäßig gering gegenüber dem enormen Nutzen, den eine Rückstausicherung im Ernstfall bietet.
Neubau Hausanschluss
Falls der Neubau eines Hausanschlusses notwendig wird, muss dies zunächst der SeH angezeigt bzw. beantragt werden. Im Zuge des Verfahrens nehmen unsere Mitarbeiter mit Ihnen Kontakt auf und erstellen eine erste Kostenschätzung. Im nächsten Schritt ergeht an den Eigentümer ein entsprechender Bescheid zur Zahlung der geschätzten Kosten. Sobald der Zahlungseingang verzeichnet wurde, wird der Hausanschluss von der SeH gebaut.
Der Hausanschluss wird nach den tatsächlichen Kosten abgerechnet. Dies bedeutet, dass entsprechend der Baukosten entweder eine Rückerstattung oder Nachzahlung erfolgt.
Bei weiteren Rückfragen können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterin Frau Buß (06841 / 101–609) wenden.