Hausneu- und Umbau
Sobald Arbeiten an den erdverlegten Leitungen eines Gebäudes durchgeführt werden sollen, ist ein entsprechender Entwässerungsantrag zu stellen *Link*.
Seit Dezember 2022 wird das Verfahren ausschließlich online durchgeführt. Die Antragssteller werden durch die verschiedenen Schritte des Antrags durchgeführt/ geleitet.
Im Rahmen dessen sind essenzielle Eckpunkte, wie etwa die Erfordernis des §49a SWG, der Notwendigkeit von Rückhalteeinrichtungen und Rückstausicherungen etc. zu prüfen.
Dichtheitsprüfung:
Nach § 60 Abs. 1 WHG besteht grundsätzlich für Jedermann die Verpflichtung, seine Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten.
Bei dem Neubau von Anlagen gelten als allgemein anerkannten Regeln der Technik u.a. die DIN 1986–30 i.V.m. der DIN 1610. Deren Anwendung ist in unserer Abwassersatzung festgeschrieben.
Die Anlagen müssen nach den dort vorgegebenen Anforderungen dicht sein und dementsprechend überprüft werden. Die Prüfungen werden von der SeH begleitet und abgenommen. Dies dient einerseits dem Schutz der Umwelt durch die Vermeidung von Ex- und Infiltration, aber andererseits ebenso dem Schutz der Bauherren vor akuten Schäden, Nachfolgeschäden und dem Nachweis für ihre Versicherung.
Neubau Hausanschluss:
Falls der Neubau eines Hausanschlusses notwendig wird, muss dies zunächst der SeH angezeigt bzw. beantragt werden *Link*. Im Zuge des Verfahrens nehmen unsere Mitarbeiter mit Ihnen Kontakt auf und erstellen eine erste Kostenschätzung. Sobald diese erstellt wurde, ergeht an den Eigentümer ein entsprechender Bescheid zur Zahlung der geschätzten Kosten. Sobald der Zahlungseingang verzeichnet wurde, wird der Hausanschluss von der SeH gebaut.
Der Hausanschluss wird nach den tatsächlichen Kosten abgerechnet. Dies bedeutet, dass entsprechend der Baukosten entweder eine Rückerstattung oder Nachzahlung erfolgt.