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Her­stel­lung eines Hausanschlusses

Bevor von einem Grund­stück Schmutz‑u. Nie­der­schlags­was­ser in die öffent­li­che Abwas­ser­an­la­ge ein­ge­lei­tet wer­den kann, stellt die Stadt­ent­wäs­se­rung Hom­burg einen oder meh­re­re Anschluss­ka­nä­le (Haus­an­schluss) her. Die Her­stel­lung des Anschlus­ses wird durch den jewei­li­gen Jah­res­ver­trags­part­ner durch­ge­führt, die Stadt­ent­wäs­se­rung Hom­burg schätzt im Vor­feld die vor­aus­sicht­li­chen Kos­ten hier­für. Über die Höhe der Kos­ten­schät­zung ergeht dem Grund­stück­ei­gen­tü­mer ein Vor­aus­zah­lungs­be­scheid, den die­ser aus­zu­glei­chen hat bevor mit dem Bau des Haus­an­schlus­ses begon­nen wird. In der Kos­ten­schät­zung müs­sen ver­schie­de­ne Fak­to­ren berück­sich­tigt wer­den, wie z.B. Beson­der­hei­ten der Ört­lich­keit (wie
bei­spiels­wei­se Boden­be­schaf­fen­heit), Kos­ten für die Ver­kehrs­si­che­rung, Län­ge der benö­tig­ten Anschluss­lei­tun­gen bis zu Grund­stücks­gren­ze etc. Aus die­sem Grund kann kein Pau­schal­preis für die­se Leis­tung ange­setzt wer­den, da die indi­vi­du­el­len Gege­ben­hei­ten stark variieren.

Nach Zah­lung der Vor­aus­leis­tung wird mit dem Bau begon­nen, nach Fer­tig­stel­lung wird geprüft, ob die Kos­ten­schät­zung den tat­säch­li­chen Bau­kos­ten ent­spricht, oder ob die­se höher oder nied­ri­ger als geschätzt aus­ge­fal­len sind. In letz­te­rem Fall wird
dem Grund­stücks­ei­gen­tü­mer der Dif­fe­renz­be­trag zurück­ge­zahlt, im ande­ren Fall ergeht ein Bescheid über eine Nachzahlung.

Nach­fol­gend kön­nen Sie den zuge­hö­ri­gen Antrag herunterladen.