Die SeH ist zur Überwachung der Abwassereinleitungen in das öffentliche Kanalnetz (sogenannte Indirekteinleitung) auf kommunaler Ebene zuständig.
Durch die hohe Arbeitsplatzdichte und der Wirtschaftsstruktur im Stadtgebiet ergeben sich spezielle Anforderung an die anschließende Abwasserbehandlung der Kläranlage.
Bestimmte Abwasserinhaltsstoffe beeinträchtigen den Reinigungsprozess in der Kläranlage. Damit die ordnungsgemäße Reinigung der kommunalen Abwässer weiter sichergestellt werden kann, ist eine sogenannte Indirekteinleitergenehmigung erforderlich. Diese ist mit entsprechenden Anforderungen und einer Überwachung verknüpft.
Für Abwässer aus bestimmten Herkunftsbereichen (Anhänge der AbwV) ist das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz vorrangig zuständig. Die SeH übernimmt die allgemeine Überwachung der Einleitung in ihr öffentliches Netz.
Bei weiteren Rückfragen können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter Frau Antony (06841 / 101–611) oder Herrn Orschekowski (06841 / 101–612) wenden.