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Die aktu­el­len Wer­te kön­nen Sie auch unter die­ser PDF abrufen.

Die SeH ist zur Über­wa­chung der Abwas­ser­ein­lei­tun­gen in das öffent­li­che Kanal­netz (soge­nann­te Indi­rekt­ein­lei­tung) auf kom­mu­na­ler Ebe­ne zuständig.

Durch die hohe Arbeits­platz­dich­te und der Wirt­schafts­struk­tur im Stadt­ge­biet erge­ben sich spe­zi­el­le Anfor­de­rung an die anschlie­ßen­de Abwas­ser­be­hand­lung der Kläranlage.

Bestimm­te Abwas­ser­in­halts­stof­fe beein­träch­ti­gen den Rei­ni­gungs­pro­zess in der Klär­an­la­ge. Damit die ord­nungs­ge­mä­ße Rei­ni­gung der kom­mu­na­len Abwäs­ser wei­ter sicher­ge­stellt wer­den kann, ist eine soge­nann­te Indi­rekt­ein­lei­ter­ge­neh­mi­gung erfor­der­lich. Die­se ist mit ent­spre­chen­den Anfor­de­run­gen und einer Über­wa­chung verknüpft.

Für Abwäs­ser aus bestimm­ten Her­kunfts­be­rei­chen (Anhän­ge der AbwV) ist das Lan­des­amt für Umwelt und Arbeits­schutz vor­ran­gig zustän­dig. Die SeH über­nimmt die all­ge­mei­ne Über­wa­chung der Ein­lei­tung in ihr öffent­li­ches Netz.

Bei wei­te­ren Rück­fra­gen kön­nen Sie sich ger­ne an unse­re Mit­ar­bei­ter Frau Ant­o­ny (06841 / 101–611) oder Herrn Orsche­kow­ski (06841 / 101–612) wenden.