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Eine wesent­li­che Auf­ga­be für den Erhalt der Infrastruktur

Die Kanal­un­ter­hal­tung ist eine wesent­li­che Auf­ga­be für den Erhalt der Infra­struk­tur einer Stadt. Sie dient dazu, die ord­nungs­ge­mä­ße Funk­ti­on des Kanal­sys­tems sicher­zu­stel­len und somit eine effi­zi­en­te und siche­re Ablei­tung von Abwas­ser zu gewähr­leis­ten. Hier­bei wer­den regel­mä­ßi­ge Inspek­tio­nen, War­tun­gen und Rei­ni­gungs­maß­nah­men der Kanä­le durch­ge­führt, um mög­li­che Schä­den oder Ver­stop­fun­gen früh­zei­tig zu erken­nen, die­sen vor­zu­beu­gen bzw. sie anschlie­ßend zu beseitigen.

Die Kanal­un­ter­hal­tung umfasst bei­spiels­wei­se die Rei­ni­gung von Kanal­hal­tun­gen, Schäch­ten und Stra­ßen­ein­läu­fen. Hier­bei kom­men spe­zi­el­le Rei­ni­gungs­ma­schi­nen und ‑fahr­zeu­ge zum Ein­satz, die sowohl mecha­nisch als auch mit Was­ser­druck arbei­ten kön­nen. Wir als Stadt­ent­wäs­se­rung Hom­burg bemü­hen uns, die effi­zi­en­tes­ten Metho­den im Bereich Kanal­un­ter­hal­tung anzu­wen­den um wirt­schaft­li­che und ener­gie­ef­fi­zi­en­te Arbeits­wei­sen umzusetzen.

Zusätz­lich wer­den in einem fest­ge­leg­ten Tur­nus TV-Inspek­tio­nen durch­ge­führt, bei denen die Kanä­le mit­tels spe­zi­el­ler Kame­ras unter­sucht wer­den, um den Zustand des Sys­tems bewer­ten zu kön­nen. Die aus der Befah­rung gene­rier­ten TV — Daten wer­den anschlie­ßend im Rah­men ein­heit­li­cher Richt­li­ni­en in ent­spre­chen­de Zustands­klas­sen ein­ge­teilt und in unse­re Kanal­da­ten­bank ein­ge­pflegt und bewer­tet. Aus die­sen Infor­ma­tio­nen wer­den zukünf­ti­ge Sanie­rungs­maß­nah­men geplant und zudem wird der All­ge­mein­zu­stand der Abwas­ser­an­la­gen hin­sicht­lich auf­tre­ten­der Ver­än­de­run­gen der Bau­sub­stanz und alte­rungs­be­ding­ter Schä­den kontrolliert. 

Ins­ge­samt ist die Kanal­un­ter­hal­tung ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil der täg­li­chen Arbeit der Stadt­ent­wäs­se­rung Hom­burg. Es wird dafür gesorgt, dass das Kanal­sys­tem in einem betriebs­si­che­ren Zustand bleibt, eine schad­lo­se Ablei­tung des Abwas­sers gewähr­leis­tet wird und das Wert­ob­jekt Kanal dau­er­haft erhal­ten bleibt. Somit wird maß­geb­lich zur Sicher­heit und Sau­ber­keit unse­rer Umwelt für unse­re Bür­ger beigetragen.

Kanal­un­ter­hal­tung auf Privatgelände:

Die pri­va­te Grund­stücks­ent­wäs­se­rungs­an­la­ge liegt im Nor­mal­fall kom­plett auf dem Pri­vat­grund­stück. In Son­der­fäl­len ragen Pri­vat­lei­tun­gen aber auch in den öffent­li­chen Bereich, wenn bei­spiels­wei­se meh­re­re Ent­wäs­se­rungs­strän­ge auf­grund der Ver­läu­fe erst im öffent­li­chen Bereich zusam­men­ge­führt wer­den konnten. 

Ähn­lich wie im öffent­li­chen Bereich ist es auch im pri­va­ten Bereich not­wen­dig, regel­mä­ßig den Zustand der eige­nen Abwas­ser­an­la­ge zu über­prü­fen und etwa­ige Schä­den zu besei­ti­gen. Aber unab­hän­gig von den gesetz­li­chen Vor­ga­ben gibt es für den Grund­stücks­ei­gen­tü­mer gute Grün­de, dafür zu sor­gen, dass sei­ne Ent­wäs­se­rungs­an­la­gen stö­rungs­frei funktionieren.Durch Undich­tig­kei­ten wird bei­spiels­wei­se der Ein­wuchs von Wur­zeln begüns­tig. Es ent­ste­hen also Abfluss­hin­der­nis­se. Unter dem Rohr kann es durch Ein­spü­lun­gen im Bereich der Undich­tig­kei­ten zu einer Hohl­raum­bil­dung kom­men, die zu Set­zun­gen und im schlimms­ten Fall auch zum Ein­sturz füh­ren kann. Bei Unter­spü­lun­gen unter der Boden­plat­te kann dies auch Aus­wir­kun­gen auf die Bau­sub­stanz haben.

Eine Zustands­prü­fung kann durch eine Dicht­heits­prü­fung nach DIN 1610 i.V.m. DIN 1986 – 100 durch­ge­führt wer­den. Ach­ten Sie dar­auf, dass die Inspek­ti­on und Zustands- und Funk­ti­ons­prü­fung nur von einem Sach­kun­di­gen durch­ge­führt wird. Bei Rück­fra­gen zum Nach­weis der Sach­kun­de wen­den Sie sich die Stadt­ent­wäs­se­rung Hom­burg. Je nach Art der Schä­den sowie der Zugäng­lich­keit der Lei­tun­gen sind auch eine Viel­zahl unter­schied­li­cher gra­ben­lo­ser Sanie­rungs­ver­fah­ren mög­lich. Dabei steht der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer vor der Fra­ge, wel­ches Sanie­rungs­ver­fah­ren am bes­ten geeig­net und wirt­schaft­lich am güns­tigs­ten ist. Set­zen Sie sich vor der Ver­fah­rens­aus­wahl und vor Durch­füh­rung der Maß­nah­me bit­te unbe­dingt mit der Stadt­ent­wäs­se­rung Hom­burg in Ver­bin­dung. Bei uns erhal­ten Sie wei­te­re Bera­tun­gen zu dem The­men­be­reich Sanie­rung von Grundleitungen.

Bei wei­te­ren Rück­fra­gen kön­nen Sie sich ger­ne an unse­re Mit­ar­bei­ter Frau Thum (06841 / 101–610) oder Herrn Klauck (06841 / 101–609) wenden.