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Durch star­ke Regen­fäl­le kann ein Rück­stau­e­reig­nis in der öffent­li­chen Kana­li­sa­ti­on ent­ste­hen. Jeder Eigen­tü­mer ist dazu ver­pflich­tet, sein Eigen­tum mit geeig­ne­ten Maß­nah­men selbst abzu­si­chern. Auch Ver­si­che­run­gen for­dern einen ent­spre­chen­den Selbst­schutz.
Die unter­schied­li­chen Anfor­de­run­gen an den Selbst­schutz erge­ben sich aus Fak­to­ren, wie z.B. der Nut­zung der zu sichern­den Berei­che (z.B. Wohn­raum im Kel­ler, oder ledig­lich Lager­flä­che) und der Lage des Grund­stücks zum öffent­li­chen Kanal.