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Die Infor­ma­tio­nen über den Ver­kauf einer Immo­bi­lie errei­chen uns erst nach der Grund­buch­ein­tra­gung über das Finanz­amt.
Dies kann ggf. meh­re­re Wochen nach dem Grund­buch­ein­trag dau­ern. Erst nach die­ser Infor­ma­ti­on des Finanz­amts kann bei uns die Ände­rung ein­ge­pflegt werden.

Falls der Gebüh­ren­be­scheid Ihnen zuge­stellt wur­de, obwohl die Grund­buch­ein­tra­gung bereits erfolgt ist, kön­nen Sie sich per Mail an niederschlagswasser@​homburg.​de wen­den. Hier bit­ten wir Sie das Buchungs­zei­chen, zumin­dest aber die Adres­se des betrof­fe­nen Hau­ses sowie die Mit­tei­lung über die Umschrei­bung oder ein Grund­buch­aus­zug anzu­fü­gen. In die­sem Fall kön­nen wir die Zah­lungs­auf­for­de­rung aus­set­zen, bis die Umschrei­bung nach der Mit­tei­lung über das Finanz­amt an uns erfolgt ist.

Die Auf­ga­ben der Stadt­ent­wäs­se­rung kön­nen den Ser­vice­be­rei­chen ent­nom­men werden.
Bei Fra­gen zur Lage der städ­ti­schen Ent­wäs­se­rungs­an­la­gen rich­ten Sie bit­te eine E‑Mail mit fol­gen­den Infor­ma­tio­nen an stadtentwaesserung@​homburg.​de.
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie hier.

Mehr Infor­ma­tio­nen zum The­ma Rück­stau­e­reig­nis­se erhal­ten Sie in unse­rem Animationsvideo.

Ach­ten Sie dar­auf, dass kei­ne Nah­rungs­mit­tel über die Toi­let­te ent­sorgt wer­den, Sie rich­tig kom­pos­tie­ren (kein Fleisch etc.), kein unge­schütz­tes Tier­fut­ter im Gar­ten steht (inkl. Fall­obst) und der Müll rich­tig und ver­schlos­sen ent­sorgt wird.

 
Falls Sie nun doch einen Befall beob­ach­tet haben, kön­nen Sie sich ger­ne an unse­ren Mit­ar­bei­ter Herrn Späth (06841 / 101–835) oder Herrn Lan­ger (06841 / 101–837) wen­den. Er steht Ihnen für Fra­gen ger­ne zur Verfügung.
 

Alter­na­tiv kann das Mel­de­por­tal genutzt werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie hier.