Gebührenbescheid trotz Hausverkauf?
Die Informationen über den Verkauf einer Immobilie erreichen uns erst nach der Grundbucheintragung über das Finanzamt.
Dies kann ggf. mehrere Wochen nach dem Grundbucheintrag dauern. Erst nach dieser Information des Finanzamts kann bei uns die Änderung eingepflegt werden.
Falls der Gebührenbescheid Ihnen zugestellt wurde, obwohl die Grundbucheintragung bereits erfolgt ist, können Sie sich per Mail an niederschlagswasser@homburg.de wenden. Hier bitten wir Sie das Buchungszeichen, zumindest aber die Adresse des betroffenen Hauses sowie die Mitteilung über die Umschreibung oder ein Grundbuchauszug anzufügen. In diesem Fall können wir die Zahlungsaufforderung aussetzen, bis die Umschreibung nach der Mitteilung über das Finanzamt an uns erfolgt ist.
Was sind die Aufgaben der Stadtentwässerung
Wo erhalte ich eine Kanalauskunft?
Wie verhalte ich mich bei Rückstauereignissen?
Mehr Informationen zum Thema Rückstauereignisse erhalten Sie in unserem Animationsvideo.
Was tun bei Ratten?
Achten Sie darauf, dass keine Nahrungsmittel über die Toilette entsorgt werden, Sie richtig kompostieren (kein Fleisch etc.), kein ungeschütztes Tierfutter im Garten steht (inkl. Fallobst) und der Müll richtig und verschlossen entsorgt wird.
Alternativ kann das Meldeportal genutzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
