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Datum: 12. Juni 2023 — 10:44 Uhr

[Andrii Yalanskyi]/stock.adobe.com

Im Rah­men des För­der­pro­gramms „Akti­on Was­ser­zei­chen“ unter­stützt die Stadt­ent­wäs­se­rung Hom­burg (SeH) Maß­nah­men zur Ent­las­tung der Kanä­le und der Klär­an­la­ge. „Wir konn­ten bereits die ers­ten För­der­an­trä­ge für die­ses Jahr geneh­mi­gen. Wir hof­fen natür­lich, dass wei­ter­hin Inter­es­se sei­tens der Hom­bur­ger Bür­ge­rin­nen und Bür­ger für die Umset­zung von Ent­sie­ge­lungs- und Rück­hal­te­maß­nah­men besteht, bei denen wir sie sowohl fach­lich als auch finan­zi­ell unter­stüt­zen wol­len“, sagt SeH-Werk­lei­ter Mar­tin Orschekowski.

Das Ziel ist dabei die natur­na­he Gestal­tung und Nut­zung von Regen­was­ser. Durch bau­li­che Anla­gen kann Regen­was­ser nicht mehr ört­lich ver­si­ckern und wird somit der öffent­li­chen Kana­li­sa­ti­on zuge­führt. Dadurch wird eigent­lich sau­be­res und nutz­ba­res Was­ser „weg­ge­kippt“. „Gera­de in Zei­ten stei­gen­der Extrem­wet­ter­er­eig­nis­se und andau­ern­der Dür­re­pe­ri­oden wäre es doch eigent­lich umso sinn­vol­ler, Regen­was­ser zu sam­meln und bei­spiels­wei­se für Toi­let­ten­spü­lun­gen oder Gar­ten­be­wäs­se­rung zu nut­zen und damit teu­res Frisch­was­ser zu spa­ren“, sagt Orschekowski.

Sein Tipp: Wür­den neben der Nut­zung des Regen­was­sers Flä­chen zur Ver­si­cke­rung gebracht und somit von dem öffent­li­chen Misch­was­ser­ka­nal abge­kop­pelt, könn­ten zusätz­lich die Nie­der­schlags­was­ser­ge­büh­ren dau­er­haft ein­ge­spart werden.

Das För­der­pro­gramm inklu­si­ve Antrags­for­mu­lar kann mit allen Ein­zel­hei­ten und Anfor­de­run­gen unter www.stadtentwässerung-homburg.de (Rubrik: Ser­vice­be­rei­che — För­der­pro­gram­me) ein­ge­se­hen wer­den. Im Ein­zel­nen wer­den fol­gen­de Maß­nah­men geför­dert, wobei die Maß­nah­men zum Zeit­punkt der Bean­tra­gung der För­der­maß­nah­me noch nicht begon­nen sein dürfen:

- Ent­sie­ge­lung, das heißt die Umwand­lun­gen von ver­sie­gel­ten, am öffent­li­chen Misch­was­ser­ka­nal­netz ange­schlos­se­nen Flä­chen in ver­si­cke­rungs­fä­hi­ge Flächen.

- Ver­si­cke­rung von nicht schäd­lich ver­un­rei­nig­tem Nie­der­schlags­was­ser (z. B. von Ter­ras­sen, Dach­flä­chen, PKW-Stell­flä­chen) auf dem eige­nen Grund­stück durch Maß­nah­men wie Flä­chen­ver­si­cke­rung, Mul­den­ver­si­cke­rung oder Ver­si­cke­rungs-/ Verdunstungsteich

- Regen­was­ser­rück­hal­tung: Die Zwi­schen­spei­che­rung von Nie­der­schlags­was­ser in einem Spei­cher, (z.B. Reten­ti­on­s­zis­ter­ne, Rigo­le mit einem Min­dest­vo­lu­men von drei Kubik­me­ter pro 100 Qua­drat­me­ter abge­kop­pel­ter Flä­che) mit einer gedros­sel­ten Ein­lei­tung in den Misch­was­ser­ka­nal oder einer Versickerung.

- Getrenn­te Ablei­tung (offen oder geschlos­sen) in ein Oberflächengewässer.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen über Grund­stück­ent­wäs­se­rungs- und Regen­was­ser­nut­zungs­an­la­gen fin­den Sie unter stadtentwässerung-homburg.de.

Quel­le: Pres­se­infor­ma­ti­on Kreis­stadt Hom­burg — Stab­stel­le Kom­mu­ni­ka­ti­on und Öffentlichkeitsarbeit.